Das neue Revisionsgesetz ist per 1.1.2008 in Kraft getreten und bringt wesentliche Änderungen für die Unternehmen und Prüfer. Die neuen Bestimmungen haben Auswirkung auf die per 1.1.2008 beginnenden Geschäftsjahre, d.h. alle früher begonnen Geschäftsjahre werden noch nach altem Recht revidiert.
wichtigste Gesetzesänderungen
► Unterstellung aller Kapitalgesellschaften (AG/GmbH)
► Ordentliche oder eingeschränkte Revision
► Verzichtsmöglichkeit von kleineren Unternehmen, bis
10 Vollzeitangestellte, sog. "opting out"