Maximaler Abzug für Personen
| ► mit Pensionskasse |
6'566
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► ohne Pensionskasse
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20 % des Erwerbseinkommens
max. 32'832
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Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus, kann der Bezug der Altersleistung um maximal 5 Jahre hinausge-schoben werden und es können während maximal 5 Jahren weiterhin Beiträge einbezahlt werden.