Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von Franken 2'200/Jahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.
In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzu-rechnen!
Höchstbetrag bei der ALV
Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der Arbeitslosen-versicherung (ALV) beträgt weiterhin Franken 126'000. Auf Lohnanteilen über Franken 126'000 werden keine ALV-Beiträge erhoben.