Steuerberatung & Steuererklärung in St. Gallen, sowie Finanzbuchhaltung, MWST-Abrechnung, Jahresabschluss & Liegenschaftenverwaltung - Treuhandbüro Toggenburg
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Geringfügiger Lohn

Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von Franken 2'200/Jahr nicht übersteigt, werden die Beiträge  nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Gleiches gilt für Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb.

In Privathaushalten beschäftigte Personen sind in jedem Fall abzu-rechnen!  

Höchstbetrag bei der ALV

Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der Arbeitslosen-versicherung (ALV) beträgt weiterhin Franken 126'000. Auf Lohnanteilen über Franken 126'000 werden keine ALV-Beiträge erhoben.

Primo Treuhand AG
Poststrasse 20
9630 Wattwil
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